„Und ich dachte, mit dem Ehevertrag sei alles geregelt...“
Ein Ehevertrag wird in glücklichen Zeiten geschlossen. Bevor er zum Einsatz kommt, können Jahre vergehen. Doch bietet der Vertrag dann noch gerechte Lösungen für die konkrete Situation? Hält der Ehevertrag einer Wirksamkeitskontrolle vor den Familiengerichten stand? Was bedeutet der Ehevertrag im Einzelnen? Nichts ist bei einer Scheidung so umstritten, wie der vor Jahren geschlossene Ehevertrag.
Unterbricht im Laufe der Ehe ein Ehegatte seinen beruflichen Weg, um die Kinder zu betreuen, sind ganz andere Regelungen nötig als in einer kinderlosen Ehe. Und ein Vertrag, der pauschal Unterhalt, Zugewinn- und Versorgungsausgleich ausschließt, kann sogar unwirksam sein. Dann ist der Ehevertrag komplett vom Tisch und es gelten die gesetzlichen Regeln. Lassen Sie sich jetzt beraten!
Das BeziehungsWeise Appelt Erklärvideo! Ein Bild sagt mehr als tausend Worte. Und weil viele Bilder noch viel mehr sagen können, haben wir gleich ein ganzes Video produzieren lassen. Auf diese Art können wir Ihnen BeziehungsWeise Appelt noch viel näher bringen. Doch überzeugen Sie sich selbst!
Folgen Sie uns auf: