Flirten am Arbeitsplatz ist grundsätzlich nicht verboten. Im Gegenteil, es spornt durch den Adrenalin-Kick Mitarbeiter zu Höchstleistungen an. Die meiste Lebenszeit verbringen wir im Büro und nicht Zuhause. Ein Grund, warum der Flirt am Arbeitsplatz schon fast zur Normalität zählt. Schließlich gilt der Arbeitsplatz bekanntlich als Kontakt-Börse erster Klasse. Doch wann wird ein Flirt oder die Liebe am Arbeitsplatz arbeitsrechtlich bedenklich? Kann der Flirt am Arbeitsplatz sogar meinen Job gefährden? Wann droht Gefahr für meine Liebe am Arbeitsplatz und wie blocke ich bei einem belanglosen Flirt am Arbeitsplatz weitere unangenehme Annäherungsversuche ab?
Wie verhalte ich mich einem aufdringlichen Kollegen oder Chef gegenüber? Mit welchen Konsequenzen muss ich als Vorgesetzter rechnen, wenn sich eine Affäre mit einer verheirateten Kollegin anbahnt? Was tun, wenn sich aus dem Flirt eine sexuelle Affäre entwickelt? Wann artet Flirten am Arbeitsplatz in Belästigung aus? Unsere Experten geben Ihnen Rat und stehen Ihnen als Beziehungs- oder Flirtcoach, Arbeitsrechtler oder auch Psychologen kompetent zur Seite. Um Peinlichkeiten zu vermeiden, eignet sich eine neutrale Person am Besten. Sprechen Sie mit Ihrem Berater des Vertrauens!
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