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Scheidung nach der Silberhochzeit

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Nach einem langen gemeinsamen Weg gehen immer mehr Ehepaare auseinander. In der Zeit von 1975 bis 2005 hat sich die Zahl der Scheidungen nach 25 Ehejahren verdoppelt. Das Verhalten von Frauen und Männern in der Ehekrise ist sehr unterschiedlich. Häufig gehen die Ehefrauen. Sie haben meist in der klassischen Rollenverteilung gelebt: Die Ehefrau kümmert sich um den Haushalt und die Kinder, während der Ehemann einer beruflichen Tätigkeit nachgeht. Die Frauen dieser Generation haben ihren Männern den Rücken freigehalten. Oft war es das einzige Lebensziel, dem Ehemann das Leben schön zu machen. Viele Frauen haben sich in der Vergangenheit untergeordnet. Immer mehr Frauen stellen ihre Rolle als Hausfrau und Mutter nach 25 Ehejahren in Frage und wollen nunmehr für klare Verhältnisse sorgen, wenn die Hoffnung nicht mehr besteht, dass sich alles zum Besten wendet.
 

Voraussetzung für die Scheidung nach deutschem Recht ist der Ablauf eines Trennungsjahres

 
Wenn Ehemänner gehen, haben sie meist eine deutlich jüngere Partnerin. Männer und Frauen sprechen oft von großer Einsamkeit und Lieblosigkeit. Trotz der großen Angst vor einem Neuanfang entscheiden sich immer mehr Ehepartner dazu, die Scheidung durchzuziehen. Vorher wägen sie ab, was mit den Freunden, der Familie und dem Bekanntenkreis geschieht. Voraussetzung für die Scheidung nach deutschem Recht ist der Ablauf eines Trennungsjahres. Der Ehepartner der den Scheidungsantrag stellt, muss anwaltlich vertreten sein. Der andere Ehepartner kann dem Scheidungsantrag zustimmen und muss nicht zwingend anwaltlich vertreten sein.
 

Situationen, in denen ohne anwaltliche Hilfe viel falsch gemacht werden kann

 
Die Ehe wird dann als gescheitert angesehen, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht. Dies ist der Fall, wenn die Eheleute seit einem Jahr von Tisch und Bett getrennt gelebt haben. Diese Regelung gilt natürlich auch für die Altehen. Anlässlich Trennung und Scheidung sind auch die sogenannten Scheidungsfolgesachen zu regeln. Ein Ehegatte kann vom dem Anderen angemessenen Unterhalt verlangen, wenn er selbst nicht in der Lage ist, seinen Bedarf sicherzustellen. Das ist häufig bei älteren Frauen der Fall, die sich um den Haushalt und die Kinder gekümmert haben und nicht berufstätig waren. Weitere Folgesachen sind Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich. Es handelt sich um komplexe und schwierige Regelungspunkte, bei denen ohne anwaltliche Hilfe viel falsch gemacht werden kann!
 

Einvernehmliche Lösung oder Rosenkrieg?

 
Sinnvoll ist es, bei der Scheidung auch im Alter eine einvernehmliche Regelung im Hinblick auf die finanziellen Belange zu treffen, damit der Rosenkrieg gar nicht erst entsteht. Diese Regelung kann in einem Ehevertrag vorgenommen werden. Sobald alle finanziellen Dinge geregelt sind, bleibt nur noch das reine Scheidungsverfahren. Wer seine Ehe noch nicht endgültig als gescheitert ansieht kann versuchen, in einer Mediation die Eheprobleme zu lösen, in dem z. B. mit dem Mediator Lösungen im Hinblick auf die Fragen „Was bedeutet die Ehe für mich?“, „Welche Vorstellung habe ich von der Zukunft?“ erarbeitet werden.
 
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